Mittlerweile wurden drei weitere Strafverfahren gegen ihn eingeleitet: im September 2020, weil er die Räumlichkeiten seines Cafés einer Oppositionsgruppe für die Ausbildung von Wahlbeobachter*innen zur Verfügung gestellt haben soll. Im Januar 2021, weil er versäumt habe, den russischen Behörden seine zweite Staatsbürgerschaft zu melden. Das dritte Verfahren wurde im April 2021 im Zusammenhang mit der telefonischen Bedrohung Dritter eingeleitet.
Mikhail Iosilevich streitet alle Vorwürfe ab. Er konnte Mikhail Iosilevich mittlerweile nachweisen, dass er seine zweite Staatsbürgerschaft den Behörden gemeldet hatte.Die Strafverfolgung gegen ihn entbehrt jeder Grundlage, denn der Anklagepunkt “Zusammenarbeit mit einer unerwünschten Organisation” stellt keine international anerkannte Straftat dar. Vielmehr verstößt dieser Punkt gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands. Die entsprechenden Gesetze müssen also aufgehoben werden.
Amnesty International fordert die willkürliche Strafverfolgung von Mikhail Iosilevich umgehend zu beenden. Er soll außerdem seinen friedlichen Aktivismus weiterführen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen.
Im Anhang findet ihr die Appelle an den Staatsanwalt Andrey Aleksandrovich Travkin und an die Botschaft in Berlin. Das Schreiben an die Botschaft in Berlin kann auch per E-Mail an info@russische-botschaft.de gesendet werden.
Hier noch ein Hinweis: Manchmal kann die Menschenrechtsarbeit etwas frustrierend sein, deshalb hier ein Artikel, der einige Erfolge von Amnesty International für 2021 zeigt:
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/erfolge-2021-33-gute-nachrichten