2019 wurde Assange von den britischen Behörden in der Botschaft festgenommen und im Mai zu 50 Wochen Haft verurteilt, weil er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Obwohl er bereits im September 2019 hätte freigelassen werden sollen befindet er sich nach wie vor wegen eines Auslieferungsantrags der USA in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien. Am 6. Juni diesen Jahres wies der britische High Court das jüngste Rechtsmittel gegen seine Auslieferung zurück. Julian Assange steht jetzt nur noch ein letztes Rechtsmittelverfahren offen, bevor der Rechtsweg ausgeschöpft ist und er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden muss.
Nach Ansicht von Amnesty International würden ihm in den USA schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, u. a. Haftbedingungen, die Folter oder anderer Misshandlung gleichkommen könnten. Außerdem ist das Risiko eines unfairen Gerichtsverfahrens hoch, da hochrangige US-Beamt*innen gezielt Kampagne gegen ihn geführt und dadurch sein Recht auf Unschuldsvermutung stark untergraben haben.
- Julian Assange nicht wegen der Veröffentlichung enthüllender Dokumente auf WikiLeaks bestraft werden darf, da dies ein alltägliches Vorgehen im investigativen Journalismus ist. Eine Anklage gegen ihn könnte andere Journalist*innen und Publizist*innen davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.
- die Anklagen gegen Julian Assange fallen gelassen werden, die sich lediglich auf die Veröffentlichung von Dokumenten auf WikiLeaks beziehen.