Unser Rundbrief im Juli 2023: Spanien

Dieser Fall dreht sich um die tödlichen Vorfälle an der Grenze der spanischen Enklave Melilla am 24. Juni 2022. Damals setzten die marokkanischen und spanischen Sicherheitskräfte Tränengas, Schlagstöcke und Gummigeschosse ein, um eine große Gruppe schwarzer Menschen daran zu hindern, den Grenzzaun von Melilla zu überqueren. Die angewandten Methoden trugen zum Tod von mindestens 37 Menschen und zu Verletzungen von Dutzenden bei. Das Schicksal und der Verbleib von mindestens 77 Personen sind nach wie vor unbekannt. Ihre Familien haben seitdem nichts von ihnen gehört.


Verletzte und bewusstlose Menschen wurden von Sicherheitskräften übereinandergelegt, zum Teil fanden sich lebende Menschen über bzw. unter Leichen wieder. Die Sicherheitskräfte schlugen immer weiter auf die Menschen ein, selbst als sie schon auf dem Boden lagen, nach Atem rangen oder bewusstlos waren. Die spanische Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu den Menschenrechtsverletzungen in Melilla schon im Dezember vergangenen Jahres eingestellt. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Menschen medizinische Hilfe benötigt hätten. Anzeichen für Straftaten durch spanische Sicherheitskräfte gebe es nicht.

Diese Behauptungen widersprechen den Recherchen von Amnesty International und sind ein Schlag in die Gesichter der Betroffenen. Amnesty International fordert deshalb dazu auf, dass

  • effektive, unabhängige und transparente Untersuchungen der Todes- und Verletzungsfälle vom 24. Juni 2022 durchgeführt werden. Die Verantwortlichen für diese menschenrechtswidrige Gewaltanwendung, Folter und anderen Misshandlungen sowie völkerrechtswidrige Kollektivausweisungen und gewaltsames Verschwindenlassen müssen vor Gericht gebracht werden.
  • bei zukünftigen Untersuchungen auch das Versäumnis der Behörden, verletzten Personen umgehend medizinische Hilfe zukommen zu lassen, untersucht wird, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
  • die Opfer und ihre Familien frühzeitig Zugang zu Informationen über zukünftige Ermittlungen erhalten und der Verpflichtung nachzukommen, das Schicksal und den Verbleib ihrer Angehörigen zu untersuchen und zu klären.
  • es eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den UN-Sonderverfahren und anderen internationalen und regionalen Menschenrechtsmechanismen gibt.
  • die Einhaltung und Umsetzung der Empfehlungen von UN-Gremien, welche die Umsetzung der Verträge zum Schutz der Menschenrechte von Migrant*innen und Flüchtlingen, insbesondere von Menschen aus Subsahara-Afrika in Ceuta und Melilla, überwacht werden.

Im Anhang findet ihr die Appelle an den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez und den marokkanischen Justizminister Abdellatif Ouahbi.