Wir möchten den Fall von Moisés Órdenes vorstellen. Mitte Oktober 2019 gingen in ganz Chile Millionen von Menschen auf die Straßen, um für ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte zu demonstrieren. Sie forderten angemessene Renten und Wohnraum, sowie ein gutes öffentliches Bildungs- und Gesundheitswesen. Der chilenische Präsident erklärte daraufhin den Ausnahmezustand und setzte das Militär und die Polizei ein, um die Proteste zu unterdrücken.
Moisés Órdenes war am 21. Oktober 2019 ein friedlicher Teilnehmer der Proteste. Plötzlich und ohne jede Provokation begann eine Gruppe von Angehörigen der Spezialeinheit FFEE ihn anzugreifen. Sie schubsten und schlugen ihn mit Schlagstöcken. Auch als er am Boden lag hörten die Beamt*innen nicht auf, ihn zu schlagen. Stark blutend wurde Moisés Órdenes anschließend festgenommen und später in eine Notaufnahme gebracht. Die Prügelattacke hatte unter anderem multiple Traumata, Verletzungen an den Augen, Prellungen und Trümmerbrüche zur Folge. Einige der Verletzungen, wie der Verlust seinen linken Auges, werden dauerhaft bleiben.
Im Nachgang konnten 13 Beamt*innen, die am Angriff beteiligt waren, identifiziert werden. Sie wurden wegen Folter, Behinderung der Justiz und Verschleierung angeklagt, da sie im Laufe des Verfahrens obendrein falsche und widersprüchliche Angaben machten und bei den Ermittlungen nicht kooperierten. Im Dezember 2022 stellte die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen 7 der 13 angeklagten Beamt*innen ein, obwohl die Familie und der Rechtsbeistand von Moisés Órdenes aussagten, dass die von ihnen offiziell beantragten Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
Amnesty International fordert deshalb dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Untersuchungen der Menschenrechtsverletzungen unverzüglich wieder aufgenommen werden. Moisés Órdenes Recht auf Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung muß umgesetzt werden. Alle an seiner Folter beteiligten Polizeiangehörigen sind in einem fairen Verfahren zur Rechenschaft zu ziehen.
Im Anhang findet ihr die Appelle an die zuständige Staatsanwältin Lorena Parra und an die Botschaft in Berlin. Das Schreiben an die Botschaft in Berlin kann auch per E-Mail an echile.alemania@minrel.gob.cl gesendet werden.