Am 4. Dezember 2020 haben die Behörden von Bangladesch mehr als 1.600 Rohingya-Flüchtlinge auf die abgelegene Insel Bhasan Char umgesiedelt. Obwohl die Insel von den Vereinten Nationen bisher nicht als sicher und bewohnbar erklärt wurde plant die Regierung, insgesamt etwa 100.000 Rohingya-Flüchtlinge aus dem Lager nahe der Stadt Cox’s Bazar dorthin zu bringen.
Die Lage der Flüchtlinge, die am 4. Dezember 2020 auf die Insel gebracht wurden, ist besorgniserregend. Ihre Umsiedlung erfolgte, noch bevor die Vereinten Nationen, Menschenrechtsorganisationen und weitere humanitäre Organisationen Zugang zu der abgelegenen Sedimentinsel im Golf von Bengalen erhalten haben, um die dortigen Bedingungen – einschließlich des Zugangs zu Grundfreiheiten und -rechten – einer unabhängigen Bewertung zu unterziehen. Seit Mai 2020 sind bereits 300 Rohingya-Flüchtlinge gegen ihren Willen nach Bhashan Char gebracht worden. Einige Flüchtlinge haben Menschenrechtsorganisationen berichtet, dass sie gezwungen werden, auf die Insel zu ziehen. Bangladesch hat die Rohingya-Flüchtlingen aufgenommen, als diese vor der Verfolgung im Nachbarland Myanmar fliehen mussten. Das Festhalten der Flüchtlinge auf einer Insel verstößt jedoch gegen die Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Außerdem stellt die Umsiedlung eine massive Einschränkung der Rechte auf Freiheit und Freizügigkeit dar.
Angesichts des Sicherheitsrisikos für Tausende Rohingya-Flüchtlinge fordert Amnesty International die Behörden in Bangladesch auf, umgehend die Umsiedlung weiterer Rohingya-Flüchtlinge zu stoppen. Diejenigen, die bereits auf der Insel sind, müssen zu ihren Familien und in ihr gewohntes Umfeld in Cox’s Bazar zurückgebracht werden. Den Vereinten Nationen, den humanitären Organisationen und Menschenrechtsorganisationen muß erlaubt werden, eine unabhängige Untersuchung über die Bewohnbarkeit von Bhashan Char durchzuführen, die auch den Zugang zu grundlegenden Freiheiten und Rechten prüft und beurteilt. Die Insel darf erst dann geöffnet werden, wenn sie als bewohnbar erachtet wird. Amnesty International fordert darüberhinaus einem öffentlich zugänglichen, transparenten und rechtskonformen Rahmenplan, wie die Rohingya-Flüchtlinge an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden.
Bitte unterstützen Sie diese Forderungen durch einen Appell an den Premierminister und die Botschaft von Bangladesch in Deutschland.