Oh Rundbrief unser: September 2020

Ein Künstler, ein Text und jemand, der sich davon angegriffen fühlt. Auch in Deutschland kennen wir inzwischen diese ungute Kombination, nur dass weder Jan Böhmermann noch Hengameh Yaghoobifarah um ihr Leben bangen mussten. Anders der nigerianische Sänger Yahaya Sharif-Aminu.

Er hat im Februar diesen Jahres ein Lied geschrieben, dass sich abwertend über den Prophet Mohammed äußern soll. Im März 2020 wurde er deswegen verhaftet. Kurz darauf zündeten wütende Jugendliche sein Haus an und zwangen seine Familie zur Flucht. Yahaya lebt im Bundesstaat Kano, dessen Justizsystem sich, wie einige andere Bundesstaaten in Nigeria, nach der Scharia richten. Diese sieht für „Blasphemie“ die Todesstrafe vor, obwohl sie laut dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nur für “schwersten Verbrechen” verhängt werden darf.

Die Todesstrafe als Missachtung des Menschenrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird von Amnesty International unabhängig von der Straftat des Angeklagten abgelehnt. Im Fall von Yahaya bestehen außerdem ernsthafte Zweifel an der Fairness des Verfahrens. So wurden dem 22-jährigen zum Beispiel erst nach langem Drängen von Menschenrechtler*innen und Aktivist*innen das Recht auf einen Rechtsbeistand eingeräumt. Auch baut sich die ganze Anklage lediglich auf Whatsapp-Gesprächen auf. Nichtsdestotrotz ließ die Regierung von Kano in einem Statement vom 27. August verlauten, dass der Gouverneur nicht zögern würde, die Todesstrafe für Yahaya zu unterzeichnen.

Unser Appell richtet sich deshalb direkt an den Gouverneur. Wir fordern seine Verweigerung der Unterschrift unter dem Todesurteil von Yahaya Sharif-Aminu und dessen umgehende und bedingungslose Entlassung aus der Haft. Der zweite Brief geht an die Botschaft.