Unser Rundbrief im April 2019

Am 7. Januar 2019 begann der Strafprozess gegen den ehemaligen Generalstaatsanwalt und Richter Raschitschon Kadyrow in der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Er war bereits am 21. Februar 2018 verhaftet worden, ihm und zwölf Mitangeklagten wird unter anderem Bestechung, Unterschlagung und Verfolgung unschuldiger Personen vorgeworfen. Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, aber laut glaubwürdigen Berichten wird Kadyrow psychisch und physisch misshandelt, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen.

Das ist in Usbekistan keine neue Praktik. Erst im November 2017 erließ der Präsident ein Dekret, das den Einsatz von Folter zur Erlangung von Geständnissen und die Zulassung solcher Geständnisse als Beweismittel vor Gericht ausdrücklich verbietet.
Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin Berichte über Folter während der Haft. Kadyrow selbst habe laut einem anonymen Zeugen Striemen am Hals, die von einer Schein-Erhängung herrührten, er erzähle von Drohungen gegen ihn und seine Familie, werde gezwungen zuzusehen, wie sein Schwiegersohn gefoltert wurde und sei zeitweise nackt in Einzelhaft gesperrt worden. Auch teile er sich seine Zelle mit drei anderen Häftlingen die ihn auf Anweisung des Gefängnispersonals misshandelten. Bei einem Verhör habe man ihm eine Pistole an den Kopf gehalten, um ihn zu einem Geständnis zu bewegen und drohte damit, ihn zu erhängen und es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. Auch habe Raschitschon Kadyrow nur eingeschränkten Zugang zu Lebensmitteln und Medikamenten, selbst der Gang zur Toilette wird ihm häufig verweigert.

Amnesty International fordert daher, dass Raschitschon Kadyrow und seine zwölf Mitangeklagten vor jeglicher Form der Folter oder anderweitigen Misshandlung geschützt werden und umgehend Zugang zu der von ihnen benötigten angemessenen medizinischen Versorgung erhalten. Außerdem sollen die von Kadyrow und seinen Mitangeklagten erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Hier findest du die beiden Word-Dateien für diese Aktion, eine für den Empfänger vor Ort, eine für die Botschaft in Deutschland. Beide ausdrucken, deinen Absender eintragen, unterzeichnen, abschicken, fertig. Vielen Dank für deine Mitarbeit!

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