Es geht um den chinesischen Aktivisten Zhang Yi, der am 1. Juli in Tibet festgenommen wurde. Er ist ein chinesischer Demokratieaktivist und Menschenrechtsverteidiger aus Wuhan. Er engagierte sich politisch und war dafür bereits zwei Jahre im Gefängnis. Dort soll er Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt gewesen sein, was zu einem vollständigen Hörverlust auf einem Ohr und einem teilweisen auf dem anderen Ohr führte. Trotz anhaltender gesundheitlicher Probleme hat er sich weiterhin für Menschenrechts- und Demokratiebelange eingesetzt.
Am 1. Juli 2026 besuchte Zhang Yi zusammen mit seinem jüngeren Bruder das Sera-Kloster in Lhasa. Nachdem es ihm nicht gelungen war, sich verbal mit einem tibetischen Gläubigen zu verständigen, von dem er sich eine Gebetsmatte ausleihen wollte, zeigte er dem Mann ein Foto des Dalai Lama auf seinem Handy. Nach Amnesty-Informationen haben Beamt*innen in Zivil die Situation beobachtet und Zhang Yi kurz darauf festgenommen. Die Behörden werfen ihm vor, die Staatsmacht umstürzen zu wollen. Dabei ist das Zeigen eines Fotos eines religiösen Oberhaupts keine Gefahr für die nationale Sicherheit. Es scheint, dass Zhang Yi nur deshalb in Haft ist, weil er friedlich von seinen Menschenrechten Gebrauch gemacht hat.
Eine Anwältin hat am 17. August 2026 bei den Behörden angefragt, ob ein Treffen mit Zhang Yi möglich ist. Die Behörden haben das abgelehnt und darauf hingewiesen, dass der Fall in Kürze zur Prüfung und Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Bislang durften weder Anwält*innen noch Familienangehörige Zhang Yi besuchen. Es besteht große Sorge, ob er in Haft sicher ist, medizinisch gut versorgt wird und ob seine Rechte auf ein ordnungsgemäßes Gerichtserfahren geachtet werden.
Zhang Yi wurde am selben Tag festgenommen, an dem das chinesische Gesetz zur ethnischen Einheit in Kraft trat. Das Gesetz enthält weit gefasste und vage Formulierungen, die die Förderung der „ethnischen Einheit“ und einer gemeinsamen nationalen Identität vorschreiben. Das ist eine zusätzliche rechtliche Grundlagen für die Einschränkung der friedlichen Ausübung von Menschenrechten, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie kulturelle Rechte. Amnesty International hat davor gewarnt, dass das Gesetz Maßnahmen weiter verfestigen könnte, die der Assimilation ethnischer Minderheiten im Land dienen.
Amnesty International dokumentiert wiederholt, dass die chinesischen Behörden den Straftatbestand der „Anstiftung zum Separatismus“ missbrauchen, um gegen Tibeter*innen und andere vorzugehen, die ihre Menschenrechte friedlich wahrnehmen. In anderen Fällen geht es um den Unterricht der tibetischen Sprache oder Ansichten zur tibetischen Kultur und Religion. Die Inhaftierung von Zhang Yi verstärkt die Bedenken hinsichtlich des Gesetzes zur ethnischen Einheit und des Fortschritts.
Amnesty fordert deshalb, dass
- Zhang Yi sofort und ohne Bedingungen freigelassen wird und alle Anklagen gegen ihn fallengelassen werden;
- er bis zu seiner Freilassung regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie und einem*r Anwält*in seiner Wahl erhält, und dass er nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird;
- die Anwendung von Gesetzen, Richtlinien und Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich des Gesetzes zur ethnischen Einheit und des Fortschritts, die die friedliche Ausübung der Menschenrechte einschränken und kulturelle, religiöse und bürgerliche Meinungsäußerungen unterdrücken zu beenden.
Im Anhang findet ihr den Appell an die Botschaft in Berlin und Wang Junzheng. Der Brief an die Botschaft kann auch gesendet werden an: presse.botschaftchina@gmail.com oder de@mofcom.gov.cn
