Matiullah Wesa und die Nichtregierungsorganisation PenPath setzen sich insbesondere in abgelegenen Regionen und Provinzen Afghanistans für das Recht auf Bildung ein. Wiederholt hat Matiullah durch öffentliche Kampagnen und Versammlungen die Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen für Mädchen und Frauen gefordert. Durch Fotos und Videos von Protesten und seinen Engagements ist er der afghanischen Öffentlichkeit bekannt. Bei einer Hausdurchsuchung am Folgetag seiner Festnahme wurden Matiullah Wesas privates Handy und sein Laptop beschlagnahmt. Er wird beschuldigt, illegale Aktivitäten durchzuführen, wobei er lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrnimmt. Das ist ein Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat auch Afghanistan ist.
Seit der Festnahme gab es keinen Kontakt zu seiner Familie. Seine Brüder wurden stundenlang vom Geheimdienst festgehalten, weil sie die Festnahme von Matiullah Wesa in den Medien publik gemacht und sich an die internationale Gemeinschaft gewandt hatten. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten. Es ist außerdem zu befürchten, dass alle PenPath-Mitarbeiter*innen und Freiwilligen, die sich ähnlich wie Matiullah Wesa teils öffentlich für die Bildung von Mädchen eingesetzt haben, gefährdet sind. Falls Matiullah Wesa nicht freigelassen wird fürchten sie, selbst festgenommen zu werden. Deswegen sind viele von ihnen untergetaucht und haben ihre Social Media-Konten gelöscht.
Amnesty International fordert dazu auf, dass
- Matiullah Wesa umgehend und bedingungslos freigelassen wird;
- die Taliban das Übereinkommen gegen Diskriminierung im Bildungswesen umsetzen, in dem Mädchen aller Altersgruppen unverzüglich den Schulbesuch und/oder eine Ausbildung ermöglicht wird;
- die Taliban Entführungen, willkürliche Festnahmen und Folter von Personen, die sich friedlich für das Recht auf Bildung einsetzen, unverzüglich einstellen.
Im Anhang findet ihr die Appelle an den Leiter des Geheimdienstes Abdul Haq Wasiq und an die Botschaft in Berlin. Das Schreiben an die Botschaft kann auch per E-Mail an info.berlin@mfa.af werden.
Zur Motivation für die weitere Menschenrechtsarbeit findet ihr hier eine Übersicht der Erfolge, darunter auch die Fälle von Zahra Sedighi-Hamadani und Elham Choubdar aus Iran, den ich im Rundbrief von Oktober 2022 vorgestellt habe oder der vom Chilenen Moisés Órdenes aus dem Januar 2023.