Unser Rundbrief im März 2023: Andorra

Sprechblase mit Stift

heute möchten wir Euch den Fall von Vanessa Mendoza Cortés aus Andorra vorstellen. Vanessa ist Psychologin und Präsidentin der Organisation “Stop Violence”. Sie setzt sich für die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Andorra ein und kritisiert das dort geltende absolute Abtreibungsverbot.

Im Oktober 2019 nahm sie an einer Sitzung eines Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau teil. Sie erzählte über die Frauenrechte und die Auswirkungen des Abtreibungsverbots in Andorra. Kurz darauf erstattete die andorranische Regierung Anzeige gegen Vanessa. Ursprünglich wurden drei Anklagen eingereicht:
  1. Öffentliche Verleumdung (Paragraf 172 des Strafgesetzbuchs)
  2. Verleumdung der Ko-Fürsten (Paragraf 320 des Strafgesetzbuchs): damit gemeint ist die kritische Einstellung gegenüber dem Bischofs von Urgell, der gleichzeitig einer der beiden Kofürsten von Andorra ist.
  3. Verbrechen gegen das Ansehen der Institutionen (Paragraf 325 des Strafgesetzbuchs).

Zwar wurden 2021 zwei der Anklagen fallen gelassen, die zu Haftstrafen hätten führen können, jedoch drohen ihr im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe von bis zu 30.000€ und ein Eintrag in das Vorstrafenregister. Vanessa Mendoza Cortés wird also wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung angeklagt. Das könnte auch dazu führen, dass der Fall auf andere Menschenrechtler*innen in Andorra eine abschreckende Wirkung hat.

Amnesty International fordert deshalb dazu auf,

  • dass die Generalstaatsanwaltschaft die Anklage gegen Vanessa Mendoza Cortés umgehend fallen läßt, da nur aufgrund der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung strafrechtlich verfolgt wird.
  • sicherzustellen, dass ihre Arbeit zum Schutz des Rechts auf sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche und die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Andorra fortsetzen kann, ohne dafür Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

Im Anhang findet ihr die Appelle an den Generalanwalt Alfons Alberca Sanvinces und an die Botschaft Andorras in Wien. Das Schreiben an die Botschaft in Wien kann auch per E-Mail an Ambaixada_Alemanya@govern.ad oder missio_onu_gva@govern.adgesendet werden.