Unser Rundbrief im Februar 2023: Burundi

Mensch mit Stift

Der heutige Rundbrief dreht sich um Presse- und Meinungsfreiheit, Themen, die auch uns als Amnesty-Gruppe immer wieder beschäftigen. Es um die Journalistin Floriane Irangabiye aus Burundi, die zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde. Zum Hintergrund des Falles müssen wir genauer auf die Situation Burundis seit 2015 eingehen.

In Burundi sind für den Präsidenten maximal zwei Amtszeiten zu je 5 Jahren in Verfassung von 2005 festgeschrieben. Der damalige Präsident Pierre Nkurunziza wollte aber eine dritte Amtszeit, was zu Protest in Burundi führte. Die Regierung reagierte forsch und schloss die meisten unabhängigen Medien und Menschenrechtsorganisationen vorübergehend oder dauerhaft oder trieb deren Mitarbeiter*innen ins Exil.

Floriane Irangabiye stammt aus Burundi, lebte aber seit rund 10 Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie regelmäßig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi. Im August 2022 wurde sie dabei festgenommen und bis Oktober 2022 ohne offizielle Anklage festgehalten.

Die burundischen Behörden gehen immer wieder gegen Menschen vor, die die Regierung kritisieren und friedlich ihren Unmut ausdrücken. Das war vermutlich auch Hintergrund dafür, warum Floriane Irangabiye festgenommen wurde. Sie hatte in einer Sendung des burundischen Online-Radiosenders Radio Igicaniro im August 2022 Kritik an der Regierung geäußert. Außerdem legte die Staatsanwaltschaft als Beweis Fotos vor, die sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem ehemaligen burundischen Präsidenten Pierre Buyoya auf öffentlichen Veranstaltungen zeigen. Ihr wird zudem vorgeworfen, dass sie sich an Treffen junger Menschen aus Burundi im ruandischen Exil beteiligt hat.

Am 2. Januar 2023 wurden Floriane Irangabiye vom Hohen Gericht von Mukaza in Bujumbura wegen der “Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets” zu zehn Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro) verurteilt. Die Verurteilung der Journalistin und ihre Inhaftierung verstoßen gegen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und ein faires Gerichtsverfahren.

Amnesty International fordert deshalb dazu auf, dass die Generalstaatsanwaltschaft die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Floriane Irangabiye veranlasst und das Urteil gegen Floriane Irangabiye und alle Anklagen aufgehoben werden.

Bitte schreiben Sie dazu Appelle an die Justizministerin Domine Banyankimbona und an die Botschaft in Berlin. Das Schreiben an die Botschaft in Berlin kann auch per E-Mail an ambabuberlin2019@yahoo.com gesendet werden.