Unser Rundbrief im September 2022: Saudi Arabien

Mosche

Es geht um Frau Salma al-Schihab. Sie wurde Anfang August 2022 vor dem Sonderstrafgericht Saudi-Arabiens zu einer 34-jährigen Haftstrafe sowie zu einem anschließenden Reiseverbot von 34 Jahren verurteilt. Sie wird beschuldigt, einen Twitter-Account und Beiträge von Aktivist*innen, die sich für Frauenrechte einsetzen, geteilt zu haben.
Im Januar 2021 wurde Salma al-Schihab festgenommen und saß nach Informationen von Amnesty anschließend 285 Tage in Einzelhaft. In dieser Zeit und auch während der Verhöre hatte sie keinen Zugang zu rechtlichem Beistand.

Zunächst wurde sie zu 6 Jahren Haft verurteilt, doch nach einem Berufungsverfahren wurde die Strafe auf 34 Jahre erhöht. Ihr werden folgende Straftaten vorgeworfen: Veröffentlichung von Twitter-Beiträgen, die “die öffentliche Ordnung stören sowie die gesellschaftliche und staatliche Sicherheit destabilisieren” und “Unterstützung von Personen, die die öffentliche Ordnung stören und die staatliche Sicherheit destabilisieren wollen”.

Wie bei vielen anderen saufischen Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen erfolgte bei Salma al-Schihab ein unfaires Strafverfahren. Das führt dazu, dass ein Klima von Angst und Unterdrückung geschaffen wird. Amnesty International fordert deshalb den König Saudi-Arabiens dazu auf,

  • Salma al-Schihab umgehend und bedingungslos freizulassen und ihre Verurteilung aufzuheben, da sie nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und die Wahrnehmung dieses Rechts nicht als “Terrorismus” einzustufen. Darüber hinaus soll das Antiterrorgesetz und das Gesetz zur Internetkriminalität abgeschafft oder überarbeitet werden. Die neuen Gesetze müssen in Einklang mit dem Völkerrecht und internationalen Standards stehen.

Im Anhang findet ihr die Appelle an König Salman bin Abdul Aziz Al Saud und an die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien in Berlin. Das Schreiben an die Botschaft in Berlin kann auch per E-Mail an deemb@mofa.gov.sa gesendet werden.