Es geht weiter: EILIGER Rundbrief im September

Mensch mit Stift

Ernest Johnson soll am 5. Oktober wegen dem
Mord an drei Personen im Jahr 1994 hingerichtet werden, obwohl er
nachweislich geistig behindert ist. Dies verstößt gegen die Entscheidung
des Obersten Gerichtshofs der USA und gegen internationales Recht.


Ernest Johnson hat eine geistige Behinderung. Bei ihm wurde das fetale
Alkoholsyndrom diagnostiziert. Durch fehlerhafte Anweisungen der
Geschworenen bei der dritten Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ihm
fälschlicherweise die Last auferlegt, seine Behinderung nachzuweisen.
Eigentlich müsste jedoch der Staat beweisen, dass er keine hat, wie es
seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall Atkins geregelt ist.

Darüber hinaus wurde bei Ernest Johnson ein Hirntumor operativ entfernt,
was bei ihm Krampfanfälle auslöste. Die Substanzen, die im
US-Bundesstaat Missouri bei Hinrichtungen verwendet werden, könnten die
Krampfanfälle wieder auslösen und große Schmerzen verursachen. Das würde
gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung
verstoßen, welches in der US-Verfassung verankert ist.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe,
da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste,
unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Deshalb
fordert Amnesty, die Hinrichtung von Ernest Johnson am 5. Oktober zu
stoppen und ihn zu begnadigen.

Im Anhang findet Ihr die beiden Appelle an den Gouverneur Parson und die
amerikanische Botschaft in Berlin.

(Danke Ann-Kathrin, daß Du die Rundbriefe übernommen hast!)