Diesmal geht es um türkische Studierende, die sich in Untersuchungshaft oder Hausarrest befinden, weil sie an friedlichen Protesten infolge der Ernennung von Professor Melih Bulu zum Rektor der Bosporus-Universität in Istanbul am 1. Januar 2021 teilgenommen haben.
Am diesem Tag ernannte Präsident Erdoğan den AKP-nahen Professor zum Rektor der Bosporus-Universität (Boğaziçi Üniversitesi) in Istanbul. Die Ernennung des regierungstreuen Professors löste weitreichende Proteste von Studierenden und wissenschaftlichen Angestellten der Universität aus. Darüber hinaus fanden in mindestens 38 Provinzen des Landes friedliche Protestaktionen statt. Diesen begegnete die Polizei mit unnötiger und übermäßiger Gewalt, um die Demonstrationen aufzulösen und Teilnehmende festzunehmen. Am 21. Februar gab der Innenminister bekannt, daß es 806 Festnahmen gegeben habe. Elf Personen wurden in Untersuchungshaft genommen, wobei zwei von ihnen nach fünf Tagen wieder freigelassen wurden. 27 Personen wurden unter Hausarrest gestellt, hunderten wurden gerichtlich verfügte Einschränkungen auferlegt, darunter Reiseverbote und die Pflicht, sich regelmäßig auf einer Polizeistation zu melden.
Die Gerichte entzogen den Personen ihre Freiheit, weil sie an den überwiegend friedlichen Protesten teilgenommen haben. Die Polizei ging mit unnötiger und übermäßiger Gewalt gegen die Demonstrierenden vor. Mehrere Festgenommene sollen misshandelt worden sein. Amnesty International vertritt die Ansicht, dass die unfairen Gerichtsentscheide zur Untersuchungshaft und zum Hausarrest das Recht der Demonstrant*Innen auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung verletzen.
Unser Appell richten sich deshalb an Generalstaatsanwalt Mr Şaban Yılmaz. Wir fordern, daß alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen Demonstrant*Innen eingestellt werden, die friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung wahrgenommen haben, die bedingungslose Freilassung all derjenigen, deren Freiheit nur deshalb durch Untersuchungshaft oder Hausarrest eingeschränkt wird, weil sie friedlich ihre Menschenrechte ausgeübt haben. Das zweite Anschreiben geht an die Botschaft.