Unser Rundbrief im März 2020

Unter einem Staatsgeheimnis versteht man Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und zum Schutz des Staats vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen. Doch was, wenn unter diesem Deckmantel auch Kriegsverbrechen geheim gehalten werden und ungestraft bleiben?

Seitdem Julian Assange vor zehn Jahren per WikiLeaks Dokumente veröffentlichte, die Kriegsverbrechen des US-Militärs belegen, ist der Journalist und Programmierer auf der Flucht.

2012 floh er in die ecuadorianische Botschaft nach London, beantragte Asyl und erhielt 2018 die ecuadorianische Staatsbürgerschaft. Zeitgleich zu den Veröffentlichungen 2010 begann in Schweden ein Verfahren gegen Assange wegen Vergewaltigung Als der neue ecuadorianische Präsident Moreno 2019 Assange die Staatsbürgerschaft wieder aberkannte wurde dieser aus der Botschaft heraus verhaftet. Nach 50 Wochen im Gefängnis und einer Einstellung des schwedischen Verfahrens empfahl das Southwark Crown Court Assange Freilassung. Dennoch wird er weiterhin einzig auf Grund des US-Auslieferungsersuchens im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festgehalten.

Im Fall einer Auslieferung droht dem WikiLeaks-Gründer eine Verurteilung wegen Spionage. Amnesty International befürchtet, daß sich durch Assanges Gebrauch der Meinungsfreiheit US-BeamtInnen auf höchster Ebene von ihm bedroht fühlen. Dadurch könnte sein Recht auf Unschuldsvermutung missachtet werden, außerdem sind Folter und Misshandlungen, wie beispielsweise eine andauernde Einzelhaft, nicht auszuschließen.

Amnesty International fordert daher das Fallenlassen aller Anklagepunkte seitens der USA. Die Appelle richten sich an den Justizminister der Vereinigten Staaten, William P. Barr. Da die Amnesty-Website keine Adresse zur Verfügung stellt, bitten wir Euch darum, die Petition online zu unterschreiben, auf der offiziellen Website https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/usa-muessen-anklage-gegen-julian-assange-fallen-lassen.

17. März 2020