Unser Rundbrief im Februar 2020

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ – so der Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Eine etwas andere Meinung zu diesem Thema vertritt der nigerianische Staat, wo sich die Journalisten Omoyele Sowore, Olawale Adebayo Bakare und Agba Jalingo aktuell gegen den Vorwurf des Landesverrats wehren müssen, weil sie die Regierung aufforderten, den Verbleib von 500 Millionen Naira, etwa 1,25 Millionen Euro, zu erklären, die eigentlich der Cross River Mikrokreditbank zugesagt worden waren. Während Omoyele Sowore und Olawale Adebayo Bakare inzwischen gegen eine Kaution wieder frei gekommen sind befindet sich Agba Jalingo noch immer in Haft. Ihm werden zusätzlich die Veröffentlichung von falschen Informationen und Aufwiegelung zum Terrorismus vorgeworfen.

Seit Jahren sehen sich JournalistInnen und MenschenrechtlerInnen in Nigeria wachsenden Repression ausgesetzt. Die Anklagen lauten auf “Verleumdung, Terrorismus, Cyberstalking, Entführung, Hausfriedensbruch, Diebstahl von Staatsdokumenten”. Im Fall einer Verurteilung wegen Terrorismus droht Agba Jalingo die Todesstrafe. In einem Mitschnitt einer Gerichtsverhandlung gegen ihn ist zu hören, daß man in seinem Fall wie mit dem Menschenrechtsaktivisten Ken Saro-Wiwa verfahren wolle, der 1995 gehängt wurde

Amnesty International vermutet hinter den Anklagen gegen Omoyele Sowore, Olawale Adebayo Bakare und Agba Jalingo einen weiteren Akt der Unterdrückung kritischer Stimmen. Unsere Appelle richten sich an den nigerianischen Präsidenten und die nigerianische Botschaft in Berlin.