Läuft wieder: Rundbrief November 2020

Füllerspitze

Herzlich willkommen zu meinem ersten Rundbrief. Ich heiße Tommy, bin 20 Jahre alt und mache aktuell eine Ausbildung zum Kinderpfleger.
Der ägyptische Menschenrechtsanwalt Mohamed el-Baqer und der Aktivist Alaa Abdel Fattah sind seit dem 1. Oktober 2019 willkürlich im Hochsicherheitsgefängnis Tora 2 in Kairo inhaftiert. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind.

Alaa Abdel Fattah kam am 29. März 2019 auf Bewährung frei, nachdem er wegen der Teilnahme an einem friedlichen Protest zu einer ungerechten fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Seine Bewährungsauflagen sahen vor, dass er über einen Zeitraum von fünf Jahren jede Nacht zwölf Stunden auf einer Polizeiwache verbringen muss. Am 29. September 2019 kehrte Alaa Abdel Fattah nicht von der Polizeiwache des Kairoer Stadtbezirks Dokki zurück, auf der er die Nacht verbringen sollte. Die Polizei sagte seiner Mutter, dass der Aktivist von Angehörigen des Geheimdiensts NSA zur Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (Supreme State Security Prosecution, SSSP) gebracht worden sei. Mohamed el-Baqer betrat später an diesem Tag das SSSP-Gebäude, um den Aktivisten als Anwalt zu vertreten. Laut Angaben von Familienangehörigen und Freund*innen war der Verbleib von Alaa Abdel Fattah und Mohamed el-Baqer bis zum 1. Oktober 2019 unbekannt, als sie zum ersten Mal seit ihrer Festnahme im Hochsicherheitsgefängnis Tora 2 wieder auftauchten. Seit ihrer Inhaftierung ist es Mohamed el-Baqer und Alaa Abdel Fattah verboten, Bücher zugeschickt zu bekommen und Sport zu treiben. Matratzen, heißes Wasser oder ein Radio werden ihnen verweigert.
Amnesty fordert daher den Staatsanwalt auf, Alaa Abdel Fattah und Mohamed el-Baqer umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen die beiden Männer fallenzulassen, da sie nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechtsarbeit inhaftiert sind. Außerdem fordern wir, dass sie bis zu ihrer Freilassung Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung sowie regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und Rechtsbeiständen erhalten. Zusätzlich sollte eine Untersuchung der Vorwürfe wegen Folter und anderweitigen Misshandlungen eingeleitet werden.

Hier sind die Vorlagen für den Appell an den Staatsanwalt und die Botschaft.

22. Dezember 2020